Allgemeine Geschäftsbedingungenako paragraph

Dies sind die Allgemeinen Bedingungen für Lehrgänge, Seetörns und alle anderen Veranstaltungen der sportbootschule.TV SL&Co.KG. Sofern die Leistungen von einem Partner vermarktet werden, gelten dessen Bedingungen vorausgesetzt, er hat angebotsspezifische Bedingungen.

An Lehrgängen, Seetörns oder anderen segelsportlichen Veranstaltungen der sportbootschule.TV kann nur teilnehmen, wer gesund ist und schwimmen kann.

Umfang und Änderungen der Leistungen
Mit der Teilnehmergebühr ist die Ausbildung durch die sportbootschule.TV sowie bei Seetörns die Unterkunft an Bord abgegolten. Die An- und Ab­reise zum Lehrgang bzw. Seetörn ist Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereichs der sportboots­chule.TV. Bei allen Flug- und Gruppenreisen, auch wenn sie den Teilnehmern zusammen mit der Lehrgangs- oder Törngebühr berechnet werden, tritt die sportbootschule.TV nur als Vermittler auf. Leistungsträger ist ausnahmslos die jeweilige Flug- oder sonstige Transportgesellschaft. Im übri­gen ergeben sich die vertraglichen Leistungen aus dem Prospekt und aus den Angaben in der Bestätigung. Die sportbootschule.TV behält sich je­doch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospekt­angaben vorzunehmen. Die sportbootschule.TV ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, Seetörns und Lehrgänge mit anderen als den im Prospekt oder der Teilnahmebestätigung genannten Schiffen durchzuführen, wenn das geplante Schiff aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung steht oder die Sicherheit der Teilnehmer oder Besatzung gefährdet wäre. Entsprechendes gilt bei notwendigen Änderungen der geplanten Reise­route.

Prüfungen und Führerscheine
Die Lehrgänge werden nach den Führerscheinvorschriften des DSV/DMYV durchgeführt und enden mit der vorhergesehenen Prüfung, die von der zuständigen Prüfungskommission abgenommen wird. Alle Prüfungen werden durch die sportbootschule.TV dem zuständigen Prüfungsausschuß gemeldet und von diesem in eigener Regie durchgeführt. Kann eine Prüfung seitens des Prüfungsausschußes nicht durchgeführt werden, steht dem Teilnehmer kein Minderungs-oder vertraglicher Schadensersatz zu. Dies gilt auch, wenn der Prüfer zu dem vereinbarten Termin nicht er­scheint. Die Teilnahme an der Prüfung ist nur möglich, wenn der Teilnehmer alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt und die Prüfungs- und Führerscheingebühr bezahlt hat, die vom zuständigen Prüfungsauschuß zusätzlich zur Törn-/Lehrgangsgebühr berechnet wird. Entsprechen­des gilt für die Prüfungen zu amtlichen Sportbootführerscheinen.

Haftung, Versicherung und Verjährung
Bei den Veranstaltungen, die sportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschlie­ßen. Es wird daher der Abschluß einer Unfallversicherung empfohlen. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift bei der Anmeldung, den Anordnungen des Schiffsführers/Ausbilders unbedingt Folge zu leisten. Schäden am Schiff oder dessen Ausrüstung, für die ein Teilnehmer nach zivilrechtlichen Vorschriften zu haften hat, sind von diesem nur insoweit zu tragen, als sie nicht durch die Kasko- bzw. Haftpflichtversiche­rung der Yacht abgedeckt sind. Im Übrigen haftet die sportbootschule.TV bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertrags­pflichten. Bei allein fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der sportbootschule.TV auf vertragstypische und vorher­sehbare Schäden, die nicht Körperschäden sind, und in jedem Fall der Höhe nach auf die 3-fache Lehrgangs- oder Törngebühr beschränkt, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der sportbootschule.TV oder ihrer Mitarbeiter. Eine deliktische Haftung bleibt von der Haftungsbeschränkung unberührt. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche des Reisenden aus §§ 651 C bis 651 F BGB beträgt ein Jahr und be­ginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche ist erst zulässig, wenn ein Vermittlungsvorschlag der sportbootschule.TV abgelehnt worden ist. Für die Geltendmachung von Ansprüchen gilt deutsches Recht. Der Ge­richtsstand für Vollkaufleute und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeit­punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Firmensitz der Firma sportbootschule.TV in Leverkusen.

Zahlungsbedingungen
Die Lehrgangs- oder Törngebühr ist wie folgt fällig:
a.) Bei Seetörns und Praxis-Lehrgängen in Europa: Anzahlung in Höhe von EUR 150,- mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rech­nung. Bei Übersee-Törns Anzahlung in Höhe von 30 %, spätestens mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung.
b.) Restbetrag bis spätestens 30 Tage vor Lehrgangs- bzw. Seetörnbeginn.
c.) Bei Anmeldung innerhalb von 30 Tagen vor Lehrgangs- oder Seetörnbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

Rücktritt
a) durch die sportbootschule.TV:
Die sportbootschule.TV ist berechtigt, vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs bzw. Seetörns zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren: Derartige Umstände sind insbesondere: Nich­terreichen der vorgesehenen Teilnehmerzahl, mangelnde Einsatzbereitschaft des vorgesehenen Törnschiffes oder eines geeigneten Ersatzschif­fes, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnung, Epidemien, Naturkatastrophen oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse. Bei Rücktritt durch die sportbootschule.TV aus einem der vorgenannten Gründe erhält der Teilnehmer die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprü­che gegen die sportbootschule.TV, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen.

b) durch den Teilnehmer:
Der Teilnehmer kann jederzeit von einer gebuchten Reise, Seminar oder Lehrgang zurücktreten. Die sportbootschule.TV empfiehlt, den Rücktritt schon aus Gründen des Nachweises schriftlich zu erklären. In diesem Zusammenhang empfiehlt die sportbootschule.TV dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversiche­rung. Im Falle des Rücktritts kann die sportbootschule.TV eine angemessene Entschädigung verlangen, die nach ihrer Wahl konkret oder pau­schalisiert berechnet wird. Die pauschalierte Entschädigung variiert nach Leistung und Rücktrittszeitpunkt und entspricht dem nachstehend ge­nannten Prozentsatz der vereinbarten Gebühr. Pauschal kann die sportbootschule.TV wie folgt verlangen:
bis 90 Tage vor Beginn: 10% des Törnpreises bzw. Lehrgangs- oder Seminarpreises jedoch mind. EUR 35,-
89 bis 45 Tage vor Beginn: 20 % des Törnpreises bzw. Lehrgangs- oder Seminarpreises
44 bis 30 Tage vor Beginn: 40 %des Törnpreises bzw. Lehrgangs- oder Seminarpreises
29 bis 15 Tage vor Beginn: 60 %des Törnpreises bzw. Lehrgangs- oder Seminarpreises
Ab 14 Tage vor Beginn und Nichtantritt: 80 % des Törnpreises bzw. Lehrgangs- oder Seminarpreises
Es steht dem Teilnehmer stets der Nachweis offen, dass der Schaden nicht oder nicht in der von sportbootschule.TV errechneten Höhe entstan­den ist.Bei Umbuchung der Anmeldung durch den Teilnehmer muss dieser der sportbootschule.TV eine pauschalierte Umbuchungsgebühr i.H.v. EUR 35,- zahlen. Dies gilt nur bei Umbuchungen bis 30 Tage vor Beginn. Diese sind schriftlich anzuzeigen. Ab 29 Tage vor Beginn sind Um­buchungen durch Pauschalierung nicht mehr möglich. Es gelten dann die Bedingungen wie bei Rücktritt.

Sonstiges
Die Teilnehmerdaten werden von der sportbootschule.TV unter Beachtung der Auflagen des Datenschutzgesetzes gespeichert. Es gilt der bei Bu­chung aktuelle Stand der allgemeinen Bedingungen. Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirk­samkeit anderer Klauseln oder des Vertrages.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 20.5.2020 bis zum Erscheinungsdatum einer neuren Version dieser AGB's gültig. Entscheidend für die Gültigkeit ist aber das PDF, welches als Download hier zur Verfügung gestellt wird und jeder Buchung und Rechnung angefügt ist.

 

Unsere AGB's gibt es hier als PDF  AGB