Zulassung Kanaren für gewerbliche TörnsFlagge Kanaren

Seit Herbst 2019 gibt es neue Regularien auf den kanarischen Inseln, wenn man dort gewerbliche Törns anbieten will. Warum wir dies hier beschreiben? Ganz einfach ... wir wollen jeden Törninteressierten vor schwarzen Schafen schützen, welche illegal auf den Kanaren tätig sind. Hier besteht nämlich jederzeit die Möglichkeit, dass die Yacht an die Kette gelegt wird oder sogar der Schiffsführer verhaftet wird. Tja, und dann ist der Törn für die Teilnehmer zu Ende.

Fangen wir einmal von vorne an. Die Kanaren gehören zwar zu Spanien, sind aber autonom und gehören steuerrechtlich nicht zu Spanien. Innerhalb der EU haben die Kanaren ebenfalls den Sonderstatus der s.g. EU-Außenhandelszone. Dies ist vergleichbar mit den karibischen Inseln, welche zu Frankreich, den Niederlanden usw. gehören. Am deutlichsten sieht man es an der Mehrwertsteuer. In Spanien heißt die Mehrwertsteuer IVA und beträgt 21%. Auf den Kanaren hingegen heißt die Mehrwertsteuer IGIC und seit 2020 wieder 7,0%. Das sind natürlich nur die normalen Steuersätze.

ako paragraphUnd vorsicht, wenn Ihr von den Kanaren nach Deutschland zurückfliegt. Während man aus Spanien 4 Stangen Zigaretten nach Deutschland mitbringen darf, sind es von den Kanaren gerade einmal 200 Zigaretten (also eigentlich nur eine Stange). Illegale Einfuhren nach Deutschland sind teuer. Informiert euch bitte vorher beim Zoll.

Nun aber zurück zu gewerblich durchgeführten Törns. Wichtig hierbei ist von allen Törnwilligen:

Lasst Euch bestätigen, dass Euer Reiseanbieter diese Regularien einhält.

Denn wer gewerbliche Törns anbietet und durchführen möchte, muss eine Menge von Auflagen erfüllen. Wir versuchen dies hier einmal zusammenzufassen.AgenciaTributaria

  • Matrikulationssteuer
    Jede Yacht über 12m Länge muss eine Erklärung des spanischen Finanzamtes (Agencia Tributaria) bezgl. der Matrikulationssteuer haben. Die Matrikulationssteuer ist unterschiedlich und beträgt je nach Provinz in Spanien 11% - 13,5% des Schiffswertes.

  • DUA
    Jedes Schiff, also auch Yachten, müssen, wenn sie auf die Kanaren kommen eine entsprechende Zoll-Erklärung abgeben. Dann muss man 13,5% IGIC (Einfuhrumsatzsteuer) auf den Schiffswert abführen. Noch einmal .... gezahlte EUROPÄISCHE Mehrwertsteuer zählt hier nicht. Die Kanaren sind autonom und unterliegen nicht der europäischen Mehrwertsteuergesetze. Einnahmen der IGIC aus der gewerblichen Nutzung wird mit der Zahlung für die DUA verrechnet, vorausgesetzt die Yacht bleibt weniger als 6 Monate auf den Kanaren. Den Rest von der gezahlten IGIC bekommt man zurück.

  • Kanarische Steuernummer
    Man benötigt eine Steuernummer (CIF) auf den Kanaren. Eine spanische Steuernummer (CIF) ist auf den Kanaren nicht gültig! Um diese zu bekommen muss man eine kanarische Firma gründen oder dort eine Niederlassung haben.

  • Persönliche Steuernummer
    Es werden diverse persönliche Steuernummern (NIE) benötigt. Diese müssen entsprechend beantragt werden und zwar für den Geschäftsführer und für den kanarischen Repräsentanten, welche i.d.R. unterschiedlich sind.Der Repräsentant benötigt eine spanische Adresse.

  • Zertifikate
    Es werden diverse Zerfifikate benötigt vom TGSS, von der AEAT und der ATC. Im wesentlichen geht es darum, dass das Unternehmen keine Schulden hat.

  • Handelsregisterauszug
    Man benötigt einen aktuellen Handelsregisterauszug. Sind Ausländer (z.B. Deutsche Firmen) beteiligt, dann muss ein aktueller beglaubigter Handelsregisterauszug vorhanden sein, dieser muss vom zuständigen deutschen Gericht mit einer Apostille versehen werden und dann muss alles von einem in Spanien vereidigten Übersetzer ins spanische übersetzt werden.

  • Monatliche Steuererklärungen
    Es müssen monatliche Steuererklärungen abgegeben werden. Was die kanarische IGIC betrifft, die natürlich vom Veranstalter abgeführt werden muss, ist bereits oben unter DUA beschrieben. Aber natürlich braucht das Unternehmen hierzu einen kanarischen Steuerberater.

  • ITB
    Das ist im wesentlichen genau das gleiche wie das deutsche Sicherheitszeugnis gem §52a SchSV, ausgestellt von der BG Verkehr, Abt. Schiffssicherheit. Man will zwar dieses Zeugnis in einer spanischen beglaubigten Übersetzung haben, aber man benötigt eine vergleichbare spanische Abnahme. Hier gibt es allerdings einige Besonderheiten zu beachten, welches die deutschen Behörden weniger interessiert.

  • Certificado Puerto Base
    Eine offizielle Bestätigung des Heimathafens auf den Kanaren, dass man die Yacht hier regelmäßig antrifft.

  • Übersetzungen
    Alle Unterlagen wie z.B. Flaggenzertifikat (oder beglaubigter Auszug aus dem Schiffsregister), Frequenzzuteilungsurkunde, staatliches Sicherheitszeugnis, Besatzungszeugnis, Handelsregisterauszug, Auszug aus dem Schiffsregister und Frequenzzuteilungsurkunde müssen durch einen in Spanien vereidigten Übersetzer ins spanische gebracht werden. Alle Übersetzungen müssen ebenfalls an Bord sein.

  • Versicherungen
    Neben den deutschen Versicherungen muss zusätzlich eine SOVI (eine Art Insassenunfallversicherung) in Spanien abgeschlossen werden.

  • Despacho
    Wenn alle Unterlagen in Ordnung sind, bekommt man von der Capitania auf den Kanaren ein s.g. Despacho. Und damit darf man dann auf den Kanaren gewerblich Törns anbieten und durchführen.

KanarenWer diese Unterlagen nicht hat oder zusammenbringt, führt einen Törn illegal durch. Das gilt auch, wenn der Veranstalter eine Yacht chartert. Der (kanarische) Staat möchte eben an den Einnahmen beteiligt werden .... und das ist eben europäisches Recht. Dafür muss der Veranstalter die Steuern natürlich nicht in Deutschland abführen. Aber noch einmal:

Lasst Euch vor einer Buchung bestätigen, dass Euer Reiseanbieter diese Regularien einhält.

Auch wenn der Törn auf einer Charteryacht durchgeführt wird, muss er bei der kanarischen Finanzverwaltung (Agencia Tributaria) angemeldet werden. Ist dies nicht der Fall, kann sogar der Schiffsführer verhaftet und erst gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung wieder freigelassen werden. Das gilt auch, wenn der Schiffsführer nicht der Reiseveranstalter ist.

Ach, um auch das gesagt zu haben: Wir haben natürlich alle diese Genehmigungen. Am 1.11.2019 sind wir vom kanarischen Zoll (Agencia Tributaria) kontrolliert worden. Es war alles in Ordnung. Nachdem man gesehen hat, dass wir die Unterlagen hatten, erhellte sich das Gesicht der netten Beamten.

 

 

 

 

Letztes Update:  01.06.2021