Schweizer Hochseeausweis
Wir führen keine Theoriekurse zum Schweizer Hochseeausweis (oder wie er vereinfacht genannt wird "Hochseeschein") durch. Auch wenn sich die Inhalte an sich nicht unterscheiden. Nun ja, auf See sind eben alle und alles gleich.
Aber sehr wohl können unsere Praxistörns für die Erlangung der notwendigen praktischen Kenntnisse zum Schweizer Hochseeschein genutzt werden und werden auch vom SSA (Schweizerisches Seeschifffahrtsamt) bzw. den anerkannten Prüfungsstellen anerkannt.
Wir stellen dabei für jeden Törn die erforderlichen Bescheinigungen und Bestätigungen aus, welche dann dem CCS (Cruising Club Schweiz), SYA (Swiss Yachting Association) oder anderen anerkannten Prüfungsstellen vorgelegt werden können.
Hierbei ist eine Logbuchführung und Fahrtennachweis nach den Anforderungen des SSA erforderlich. Das Logbuch, das bei Fahrten auf See durch die Schiffsführerin oder den Schiffsführer täglich nachzuführen ist, soll dabei folgende Angaben enthalten:
- Schiffsdaten gemäss Flaggenschein
- Einlaufen und Auslaufen in Häfen (Ort und Datum)
- Name, Adresse und Nationalität der Schiffsführerin oder des Schiffs-führers
- Art, Nummer, Ausstellungsdatum, -ort und -instanz des Hochseeaus-weises
- Personalien inkl. Nationalität der übrigen Anwesenden an Bord, die von ihnen allfällig ausgeübten Funktionen, die Häfen ihrer Ein- und Aus-schiffung (Ort und Datum) – Wacheinteilung
- Fahrtberichte (Wind und Wetter, Kurse und Berichtigungen, Logstände, Segelführung, Maschinenbetrieb, laufend festgestellte Schiffsorte)
- – wichtige Ereignisse und/oder Beobachtungen wie Unfälle, Havarien und dergleichen.
- - Das Logbuch muss die Unterschrift der Schiffsführerin oder des Schiffsführers tragen.
Unser Schiffsführer und Segellehrer sowie der Teilnehmer haben mit ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass die angegebenen Distanzen zurückgelegt und dabei an der Navigation und Manövern mitgewirkt haben. Der Fahrtennachweis hat ferner zu enthalten:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Nationalität des Besat-zungsmitglieds
- Datum des Törns und Anzahl der Tage mit Seefahrt sowie Ausgangs-hafen, angelaufene Häfen und Zielhafen
- Distanz in Seemeilen über Grund unter Segel und Motor getrennt sowie Anzahl Stunden auf See bei Windstärke von mehr als fünf Beaufort
- Schiffsdaten gemäss Flaggenschein
- Flaggenschein-Nummer und Ausstellerstaat, allenfalls andere Immatrikulation sowie Eigner und Heimathafen
- Name, Vorname, Nationalität, Adresse, Art und Nummer des Hochseeausweises der Schiffsführerin oder des Schiffsführers
- Fahrtenaufzeichnungen der Kandidatin oder des Kandidaten mit mindestens zwei Eintragungen pro Tag
- Angaben über die vom Teilnehmer an Bord ausgeführten Tätigkeiten in den Sparten Sicherheit, Wetter, Navigation, Segelmanöver, Anker- und Leinenmanöver.
Diese Anforderungen kann man der schweizer Hochseeausweis-Verordnung entnehmen.
Mit der Teilnahme an einem unseren Törns werden die für die nautische Ausbildung auf See erforderlichen Kenntnisse vermittelt und die Fähigkeiten und Handlungen werden im Fahrtennachweis des Teilnehmers aufgeführt und bestätigt.
Je nach Törnart werden alle oder ggf. nur Teile der Anforderungen des SSA (Schweizerisches Seeschifffahrtsamt) gelehrt, durchgeführt und bestätigt:
- generelle Kenntnis der Jacht, Kenntnisse in ihrer Benützung, in der Unterbringung von Sicherheitsausrüstung sowie in der Überprüfung von Motor und Segel;
- Kenntnis der Kollisionsverhütungsregeln;
- Anker- und Anlegemanöver;
- Manöver in Häfen;
- Mensch-über-Bord-Manöver;
- Beurteilung des Wetters und des Seegangs;
- sichere Navigation, Bestimmen der eigenen Position, Wahl einer geeigneten Route.
Alle unsere Törns sind in ihren unterschiedlichen Ausprägungen für die praktische Ausbildung zum Schweizer Hochseeausweis geeignet. Preise und Termine findet Ihr hier.